Ein Richter am Amtsgericht in Hamburg wendet den § 656 BGB auf modernes online Dating an.






Kürzlich berichtete „News Service Golem“ über ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Hamburg zur Rechtmäßigkeit von Abo Gebühren deutscher Partnervermittlungen. Das Team vom Partnervermittlungsvergleich hat die Entscheidung eines einzelnen Richters natürlich mitbekommen und die Auswirkungen für Leser hier im Partnervermittlungsvergleich verständlich analysiert. Im Urteil nimmt das Gericht Bezug auf den Paragrafen 656 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem 19. Jahrhundert. Darin heißt es: „Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet“. Daraus hat das Amtsgericht Hamburg in seinem Fall entschieden, dass die Partnervermittlung keinen Anspruch auf Entlohnung hat.

Die Redaktionsmitglieder vom PVV sind keine Rechtsanwälte und dürfen dem folgend auch keine Rechtsberatung anbieten. Daher spiegelt das folgende Statement die Meinung unseres Redaktionsteams wider.

Hier unsere Antworten zu Fragen zum Urteil.
Kann der Paragraph § 656 auf Partnervermittlungen überhaupt noch angewendet werden?
Grundsätzlich gibt es in diesem Bereich zwei Vertragsarten:
Dienstverträge und Maklerverträge. Bei den Anbietern von Dienstverträgen wird ein Service gegen vereinbarte Gebühr ohne Versprechen auf Erfolg durchgeführt. Zum Beispiel eine Werbeberatung. Der Marketingberater erhält sein Geld, sobald er das vereinbarte Konzept erstellt hat. Der Marketingberater schuldet die Erstellung des PR-Konzeptes. Er schuldet nicht, dass das von ihm erstellte Marketingkonzept auch den erwünschten Werbeeffekt erreicht. Der Werbeberater muss auch dann bezahlt werden, wenn das Werbekonzept nicht den gewünschten Werbeeffekt erreicht. Dies ist eine Dienstleistung, welche der Werbeberater erbracht hat.
Bei Maklerverträgen ist das anders. Hier wird eine fixe Provision für das Zustandekommen einer erfolgreichen Vermittlung durch die Leistung des Maklers fällig. Vermittelt werden kann eine Versicherungspolice, eine Immobilie, ein Schiff, jedoch keine Partnerschaft oder Ehe.
Warum denn nicht?
Das Ziel der Dienstleistung einer Partnervermittlung ist nicht das Zustandekommen einer Ehe, sondern die Vermittlung von Kontakten möglicher Partner. Dem folgend juristisch und logisch ein Dienstleistungsvertrag.
Generell ist zu prüfen, ob man einen über 120 Jahre alten Paragraphen, welcher niemals modifiziert wurde, in unsere heutige Realität übersetzen kann.
Das Amtsgericht Hamburg denkt in einem Einzelfall ja, viele weitere Gerichtsurteile sagen aber ganz klar nein, sicher der Rechtssicherheit folgend.
Die meisten Urteile sehen in den Angeboten der Partnervermittlungen einen „höheren Dienstvertrag“, bei dem ein Erfolg welcher Art auch immer nicht geschuldet wird. Daher zahlen Singles für die Nutzung der technischen Infrastruktur, nicht jedoch für das Versprechen der Ehe.
Lässt sich ein Paragraph aus dem 19. Jahrhundert auf heute übertragen?
Wir sagen nein, keinesfalls auf Anbieter technischer Dienste im Bereich der Partnervermittlungen. Der Paragraph ist nun fast 120 Jahre alt und hatte damals eine ganz andere Intention. Die Ehe hatte im 19. Jahrhundert einen anderen Stellenwert. Auch aus moralischen Gründen wollte man damals die Bürger vor zwielichtigen Ehevermittlern schützen, die einem eine garantierte Heirat und somit Sicherheit gegen Bezahlung versprachen. Die Ehe kann man nicht garantieren. Damals nicht und heute auch nicht.
Die Zeiten haben sich geändert. - Warum gibt es den Paragraphen 656 überhaupt noch?
Der Paragraph 656 ist fester Bestandteil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und damit Teil der deutschen Gesetze.
Ich habe ein Abo bei einer Partnervermittlung, lohnt es sich zu klagen?
Wir denken nein. Schauen wir uns einmal die AGBs einer führenden deutschen Partnervermittlung an. Hier heißt es „Der Service schuldet lediglich die Bereitstellung der IT-Dienstleistungen zur automatischen Vermittlung von Kontakten, nicht den Erfolg. Der Anbieter stellt nur die technische Vorrichtung bereit, die generell eine Kontaktaufnahme ermöglicht. Der Anbieter haftet demzufolge nicht, falls innerhalb der Vertragsdauer kein Kontakt zustande kommt.“ - Sinn und Zweck einer Anmeldung bei einer Partnervermittlung ist also die Vermittlung von Kontakten, genau dieser Service wird verkauft. Mit seinem Abo erkauft sich der Nutzer die Nutzung der Plattform und kein Eheversprechen.
Das sieht die Mehrheit der bereits gesprochenen Urteile ebenfalls so. Wer klagen möchte, dem sagen wir, dass wir die Chance sehr gering einstufen, dass der Fall ähnlich wie dieses Ausnahmeurteil ausgehen wird und dem Zahlungsverweigerer der gewünschte Gebührenerlass nicht zugesprochen wird. Zusätzlich wird der Zahlungsverweigerer noch auf den Kosten des Gerichtsverfahrens sitzen bleiben. Zumal die großen Dating Börsen große und mächtige Anwaltskanzleien im Rücken haben.

Was bedeutet das Hamburger Gerichtsurteil für die Zukunft der Internet Partnervermittlungen.
Unsere Meinung dazu: Rein gar nichts. Der Ausreißer in der Rechtsprechung wird höchstwahrscheinlich für wenige kleinere Wellen sorgen, sich aber nach ein paar Tagen wieder legen. Das Urteil hat nicht nur die Redaktion vom Partnervermittlungsvergleich erstaunt. Die Mehrheit der Gerichte sehen schließlich, dass die heutige Realität der Online-Partnervermittlungen nicht mehr für den Paragraphen passt und dieses Urteil stellt somit eine Ausnahme dar. Partnersuche über Internet Dienstleister ist ganz normal und der Nutzer hat die Auswahl aus vielen Angeboten, meist kostenpflichtig. Seriöse Anbieter arbeiten mit kostenintensiven Matching Algorithmen, welche Gleichklang des Wesens stiften können, jedoch keine Ehe. Ein Global Player verkauft sogar eine biometrische Dienstleistung. Ob vor gut 120 Jahren der deutsche Gesetzgeber überhaupt wusste, was das einmal sein wird, darf mit größerer Rechtssicherheit wie das Hamburger Urteil bezweifelt werden. Offen bleibt für uns die Frage, ob der Hamburger Einzelrichter nicht mitbekommen hat, dass sich die Welt der Dienstleister im Dating (früher mal Kuppler genannt) in den vergangenen 120 Jahren verändert hat?

 

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